5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil teilweise angefochten. Seine Berufung richtet sich gemäss Berufungserklärung vom 27. Juni 2019 (pag. 19 173 f.) gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs (Ziff. I.1.1.-1.8. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; pag. 18 252) sowie gegen die Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 12 Monate als zu vollziehen erklärt wurden und für eine Teilstrafe von 24 Monaten der Vollzug aufgeschoben sowie die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. I.1.