7. im Mai 2014 zum Nachteil von J.________ im Deliktsbetrag von CHF 20'000 (Ziff. I.A.7. Anklageschrift); 8. in der Zeit zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 zum Nachteil von K.________ im Deliktsbetrag von CHF 20'000 (Ziff. I.A.B. Anklageschrift) und in Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen III. zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 17 Tagen und anteilsmässigen Anrechnung der verfügten Ersatzmassnahmen an die bereits verbüsste Strafe im Umfang von 13 Tagen;