1.8 z.N. von K.________, in der Zeit zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 (DB CHF 20'000); und er sei zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft und der angeordneten Ersatzmassnahmen, und mit Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von 2 Jahren; 2. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Des Weiteren 1. sei das oberinstanzliche Honorar für die amtliche Verteidigung gemäss Kostennote festzusetzen; 2. seien die weiteren nötigen Verfügungen von Amtes wegen zu erlassen.»