4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 19 327 f.): «Es sei festzustellen, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 29. März 2019 I Ziffern 2-4 (Schuldsprüche) und Ziffer 2 (erstinstanzliche Verfahrenskosten) sowie II, Ill und IV in Rechtskraft erwachsen ist. A.________ sei schuldig zu erklären der Veruntreuung, mehrfach begangen in Bern und Umgebung, Baden sowie evtl. anderswo