_ stellte und begründete im Anschluss an die Einvernahme ausserdem erneut den Antrag auf Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, welches sich zu einer allfälligen Spielsucht des Beschuldigten äussert (pag. 19 326). Nachdem Staatsanwalt C.________ Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden war und die Kammer sich zur geheimen Beratung zurückgezogen hatte, wies die Kammer den Antrag der Verteidigung mit mündlich eröffnetem und begründetem Beschluss ab (vgl. pag. 19 326).