Betreibungsregisterauszug vom 5. Mai 2020, Auszug aus dem Steuerausweis der Gemeinde Bolligen vom 7. Mai 2020 und Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 7. Mai 2020), bei der Steuerverwaltung Region Bern-Mittelland die Steuerunterlagen des Beschuldigten betreffend das Steuerjahr 2018 (pag. 19 246 ff.), beim Betreibungsamt Bern-Mittelland Schuldnerinformationen betreffend den Beschuldigten (datierend vom 28. Mai 2020; pag. 19 261 f.) sowie aus dem Schweizerischen Strafregister ein aktueller Auszug (datierend vom 11. Mai 2020; pag. 19 238) eingeholt. Die Parteien wurden mit Kopien bedient. Überdies reichte Rechtsanwältin B.______