6 Beweisantrags der Verteidigung (pag. 19 191 ff.). Mit begründetem Beschluss vom 24. Oktober 2019 wurde der Beweisantrag der Verteidigung abgewiesen (pag. 19 219 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen bei der Kantonspolizei Bern ein aktueller Berichtsrapport (datierend vom 7. Mai 2020; pag. 19 230 ff.; inkl. Betreibungsregisterauszug vom 5. Mai 2020, Auszug aus dem Steuerausweis der Gemeinde Bolligen vom 7. Mai 2020 und Erhebungsformular