1. Der mit Verfügung vom 11.06.2018 beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 2‘206.66 wird gestützt auf Art. 268 Abs. 1 i.V.m. Art. 442 Abs. 4 StPO zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen. 2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________, vgt., (PCN-Nr. N.________ und O.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).»