Der Beschuldigte wird in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erklärt. Er wird damit zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘997.50, unter Verrechnung mit dem beschlagnahmten Geldbetrag von CHF 2‘300.00, verurteilt. Im ersten oberinstanzlichen Verfahren hat der Beschuldigte vollumfängliche Freisprüche beantragt sowie die Verurteilung zu einer Geldstrafe in gerichtlich zu bestimmender Höhe (pag. 215 und 256).