7. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à CHF 70.00, total ausmachend CHF 14‘700.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wird der Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 1‘400.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. III. Kosten und Entschädigung