4 Nach dem Gesagten geht die Kammer von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von CHF 4‘241.80 aus. Die Ehefrau erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3‘600.00 (pag. 331). Unabhängig davon ob ein Pauschalabzug von 25 % oder 30 % zur Anwendung gelangt, resultiert unter Berücksichtigung der Unterstützungsabzüge für Ehefrau (15 %) und die beiden Kinder (15 % und 12,5 %) ein monatlicher Tagessatz von CHF 70.00.