tene Urteil insoweit aufzuheben sei (Urteil des Bundesgerichts 6B_423/2019 vom 15. Januar 2019 E. 2.2). Gegenstand des Neubeurteilungsverfahrens ist damit einzig die Tagessatzhöhe und damit die Höhe der Geldstrafe und der Verbindungsbusse. 3 II. Strafzumessung