1. Zu gemeinnütziger Arbeit von 120 Stunden, anstelle einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen; bei schuldhafter Nichtleistung beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage; die Polizeihaft von 2 Tagen (12.3.2016 und 8.12.2016) wird im Umfang von 8 Stunden auf die zu vollziehende Strafe angerechnet. 2. Zu gemeinnütziger Arbeit von 4 Stunden, anstelle einer Übertretungsbusse; bei schuldhafter Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit wird die Übertretungsbusse auf CHF 100.00 und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt.