1. von der Anschuldigung des versuchten Diebstahls, angeblich begangen am 08.12.2016, ca. 03:59 Uhr in der J.________ (Strasse) in 2502 Biel/Bienne; 2. von der Anschuldigung des unanständigen Benehmens, angeblich begangen am 03.06.2016, ca. 00:35 Uhr in der E.________ (Strasse) in 2502 Biel/Bienne; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/5), von CHF 929.00, an den Kanton Bern sowie Ausrichtung einer Entschädigung an Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ gemäss Ziffer IV. 1 nachfolgend. C. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz am 08.12.2016 in Biel/Bienne. D.