Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 13.12.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Sachbeschädigung eingestellt wurde, angeblich begangen am 5.3.2015, ca. 01:30 Uhr in der L.________(Strasse) in 2504 Biel/Bienne, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5) von CHF 460.00, an den Kanton Bern sowie Ausrichtung einer Entschädigung an Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ gemäss Ziffer IV. 1 nachfolgend. B. A.________ freigesprochen wurde: