Die amtliche Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, macht für das erstinstanzliche Verfahren insgesamt einen Aufwand von 30 Stunden geltend (wovon 1.3 Stunden auf den Praktikanten entfallen). Dies ergibt, unter Berücksichtigung des für den Praktikanten geltenden Honoraransatzes von CHF 100.00, ein amtliches Honorar von CHF 5‘861.00 (unter Berücksichtigung der Auslagen und MWST von 8 bzw. 7.7 % ergibt dies ein Honorar von CHF 6‘557.75). Die Kostennote vom 13. Dezember 2018 enthält für die Reisezeit Bern-Biel-Bern einen Aufwand von einer Stunde.