Die Kammer hat den Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen, bestätigt. Allerdings wurde neu eine Gesamtstrafe von 120 Strafeinheiten als angemessen betrachtet. Bei dieser Ausgangslage rechtfertigt sich keine anteilsmässige Kostenausscheidung zu Lasten des Kantons. Der Beschuldigte wird zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00, verurteilt.