Der nach den VBRS- Richtlinien schuldangemessene Bussenbetrag von CHF 100.00 entspricht hierbei gemeinnütziger Arbeit von 4 Stunden. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit beträgt die Übertretungsbusse CHF 100.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag. V. Kosten und Entschädigung