16. Täterkomponenten Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 273, S. 31 des erstinstanzlichen Motivs): Der Beschuldigte ist 1971 in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Nach eigenen Angaben schloss er eine Berufslehre zum Briefträger ab (pag. 55). Er ist geschieden und hat drei Kinder (Jahrgänge 1998, 2001 und 2014; pag. 74). Da er weder über ein Erwerbseinkommen noch über Vermögen verfügt, wird er vom Sozialdienst I.________ unterstützt (pag. 75). Der Beschuldigte ist im Schweizerischen Strafregister wegen zahlreicher Delikte verzeichnet (pag.