Es ist damit von einer Vertretungsbefugnis der Angestellten H.________ auszugehen, weshalb ein gültiger Strafantrag vorliegt. Ob eine Eröffnungsverfügung vorliegt oder nicht, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Die Ausfällung des Strafbefehls zeigt jedenfalls, dass auch die Staatsanwaltschaft von einem gültigen Strafantrag ausgegangen ist. Es spielt ebenfalls keine Rolle, ob der Geschäftsführer den Strafantrag selber hätte einreichen können.