8 densbrüche beurteilt würden, da seit 2012 rund 12 Mal die Polizei habe geholt werden müssen (pag. 201). Diese Bemerkung zeigt, dass der Vertreter der Strafklägerin offensichtlich davon ausging, dass mit dem Beizug der Polizei der Beschuldigte auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte.