9.3 Von einem faktischen Organverhältnis kann nicht ausgegangen werden. H.________ ist nicht Geschäftsführerin, sondern Angestellte auf einer hierarchisch untergeordneten Stufe. Im gegen den Beschuldigten ausgesprochenen Hausverbot vom 16. Dezember 2012 wird aber ausgeführt, dass alle Mitarbeiter der Strafklägerin angehalten seien, nach einmaliger Erinnerung des Beschuldigten an dieses Lokalverbot, die Polizei zu alarmieren, falls er sich einer Wegweisung verbal oder physisch widersetzen sollte.