__ einzuvernehmen. Es gibt keinen Grund, weshalb nicht auf die Angaben im Anzeigerapport abgestellt werden darf, zumal keine Hinweise bestehen, der Anzeigerapport leide an einem Mangel. Es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern die Parteirechte des Beschuldigten verletzt worden sein sollten. Der Beschuldigte zweifelte in dieser Hinsicht nie am Rapport. Weder im erst- noch im oberinstanzlichen Verfahren stellte er einen Antrag auf Einvernahme der Angestellten.