6 und hätten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht mehr geheilt werden können, da eine Befragung nicht mehr zeitnah möglich und somit auch nicht mehr zweckmässig gewesen wäre. Es sei daher nicht erstellt, dass der Beschuldigte das Lokal der Strafklägerin am 3. Juni 2016 betreten habe. 8.2 Das Formular «Wirtschaftliche Verhältnisse» enthält den vorgedruckten Vermerk, wonach der Beschuldigte auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden sei. Dieser Vermerk wurde vom Beschuldigten unterzeichnet (pag.