, Z. 34 f.). Auf Frage, wie das Hausverbot aufgehoben worden sei, gab der Beschuldigte an, es sei ein komisches Spiel gewesen, welches abgelaufen sei. Die einen Angestellten hätten es bereut, dass sie ihn nicht mehr hätten bedienen dürfen, und die anderen hätten Freude daran gehabt, an diesem Spiel mitzuwirken (pag. 207, Z. 43 ff., pag. 208, Z. 14 f.). Diese Aussagen bestätigen eindrücklich, dass der Beschuldigte nicht von der generellen Aufhebung des Hausverbotes ausgegangen sein konnte.