7.6 Aus den tatnächsten Aussagen des Beschuldigten geht weiter hervor, dass er am 12. März 2016 gar nicht sicher war, ob er überhaupt reinkommen würde (… er könne vielleicht [Hervorhebung durch die Kammer] zurückkehren [pag. 52, Z. 46]). Er wusste auch, dass er nicht bedient werden würde, weshalb er sich das Bier bereits