Er bejahte, vom Hausverbot gewusst zu haben. Es habe Ausnahmen gegeben, zum Beispiel im Sommer, als im K.________(Lokal) Konzerte veranstaltet worden seien, sei es vorgekommen, dass sie ihn reingelassen hätten, wenn er nicht zu viel getrunken habe und ruhig geblieben sei. Aber er sei sich bewusst, dass er nicht hätte hingehen sollen an diesem Abend, er habe zu viel getrunken. Auf Frage, warum er trotzdem gegangen sei, antwortete er, weil er das letzte Mal ein oder zwei Biere habe trinken können. Er sei toleriert und bedient worden. Er habe sich gesagt, er könne vielleicht zurückkehren (pag. 52, 39 ff.