4 lassen. Darüber habe er (F.________) keine Kontrolle gehabt. Nach dem Verlesen ergänzte er, diese Aussage beziehe sich vor allem auf den Sommer, wo man keine Übersicht mehr habe. Es sei eine Lüge, dass das Hausverbot konkludent aufgehoben und der Beschuldigte als Kunde empfangen und freundlich bedient worden sei (pag. 203). 7.3 Aus den Aussagen des Beschuldigten sowie F.________ anlässlich