Mündliche Absprachen mit dem Beschuldigten habe es seit dem Erlass des Hausverbotes nicht mehr gegeben. Es sei sicher möglich, dass der Beschuldigte teilweise noch im K.________(Lokal) toleriert worden sei. Dies vor allem im Sommer, wo die Terrasse voll gewesen sei und es so viele Leute gehabt habe, dass sie es jeweils aufgegeben hätten, den Beschuldigten wegzuschicken. Aber Tolerieren könne man dem nicht sagen. Es sei auf Ermüdung hin gewesen, dass sie nicht weitergemacht hätten. Sie hätten nur ungefähr jedes sechste Mal die Polizei avisiert, wenn es besonders mühsam gewesen sei. Bedient hätten sie den Beschuldigten nicht.