Die Kammer verfügt über volle Kognition (Art. 398 Abs. 3 StPO). Auf den prozessualen Antrag, es sei das Formular «wirtschaftliche Verhältnisse» bzw. das Einvernahmeprotokoll vom 3. Juni 2016 aus den Akten zu weisen, wird direkt im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 3. Juni 2016 (Ziffer 8) eingegangen. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung