Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde auf 39 Tage bestimmt (Ziffer III.). Die auf die Schuldsprüche entfallende amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung (2/5) des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ wurde auf CHF 2‘626.40 bestimmt. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 606.85 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Ziffer IV.). Es wurde festgestellt, dass die Strafund Zivilklägerin D.___