Weiter sprach es den Beschuldigten von den Vorwürfen des versuchten Diebstahls sowie des unanständigen Benehmens frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/5), ausmachend CHF 920.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von CHF 2‘626.40 (Ziffer II.). Hingegen wurde A._____