_ wegen Sachbeschädigung ein, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5), ausmachend CHF 460.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an die amtliche Verteidigung von CHF 1‘313.20 (Ziffer I.). Weiter sprach es den Beschuldigten von den Vorwürfen des versuchten Diebstahls sowie des unanständigen Benehmens frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/5), ausmachend CHF 920.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von CHF 2‘626.40 (Ziffer II.).