1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmen- tal-Oberaargau, vom 12. Dezember 2017 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 je CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden A.________ auferlegt. Oberinstanzlich werden keine Kosten ausgeschieden. IV.