1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 9 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 88 Tagen wird an die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'524.60 (Gebühren: CHF 8'080.00, Auslagen: CHF 1'444.60). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. III.