Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus Gebühren und Auslagen der Untersuchung von insgesamt CHF 6'424.60 (inkl. Gebühren des Zwangsmassnahmengerichts, pag. 272), Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft vor der Vorinstanz von CHF 1'000.00 sowie Gebühren (CHF 2'000.00) und Auslagen (CHF 100.00) der Vorinstanz. Die Gebühren bewegen sich innerhalb der anwendbaren Rahmen (vgl. Art. 15, Art. 21 Abs. 1 Bst. a und Art. 22 Abs. 1 Bst. a Verfahrenskostendekret [VKD; BSG 161.12]) und sind der vorliegenden Strafsache angemessen.