Denn anders als im dortigen Verfahren geht es vorliegend um ein einschlägiges Probezeitdelikt. 19.2 Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 12. Dezember 2017 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00, gewährte bedingte Strafvollzug ist zu widerrufen. Die Kosten für das Widerrufsverfahren vor der Vorinstanz von CHF 150.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. Für die oberinstanzliche Behandlung des Widerrufs werden keine Kosten ausgeschieden. 26 VI. Kosten und Entschädigung