Ich dachte mir, dass das sonst noch eine Verpflichtung mehr ist, wo ich hingehen muss.» (pag. 108, Z. 125 ff.) Ähnlich fordernd zeigte er sich auch vor der Kammer, beispielsweise wenn er auf entsprechende Frage der Verteidigung angab, dass er eine Weisung, sich in eine ambulante Therapie zu begeben, zwar als sinnvoll erachte. Letzteres aber nur, wenn die Psychiater und Mitarbeiter gut seien und – sinngemäss – ihn bei der Absolvierung des angestrebten Kurses unterstützen würden (pag. 374, Z. 19 ff.). Inzwischen hat er aber selbst die Therapie bei Dr. P.________ – der Einzige, der ihm zuhöre, wie der Beschuldigte das Verhältnis noch beschrieb (pag.