Selbst wenn es dem Beschuldigten, wie er und die Verteidigung betonten, mittlerweile besser geht, er neue Ziele ins Auge gefasst hat, dem Alkohol und den Drogen abgeschworen und auch Strategien gefunden haben will, sich (z.B. mit Sport) in schwierigen Situationen zu beruhigen, erscheint äusserst fraglich, ob diese Entwicklungen einen nächsten Rückschlag überdauern. Von Stabilität kann zurzeit jedenfalls nicht ansatzweise die Rede sein. Gleiches gilt auch für die freiwillige Betätigung in der G.________ (kirchliche Einrichtung).