106, Z. 34 ff. [«Es war gar nicht regelmässig, z.B. drei Monate nichts und dann jeden Tag und dann wieder lange nichts.»]) oder Marihuana/Haschisch (pag. 106, Z. 40) konsumiert zu haben. Vor der Kammer gab der Beschuldigte an, abgesehen von wenigen Zigaretten pro Tag keine Suchtmittel mehr zu konsumieren (pag. 471, Z. 15). Im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens wohnte der Beschuldigte in einer Wohnung der R.________-Stiftung und bezog Sozialhilfe, die er nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt hatte.