Während er vor der Kammer angab, dass es ihm mittlerweile gesundheitlich besser bzw. gut geht, hatte und hat er teilweise infolge seiner Drogenvergangenheit auch psychische Probleme. Dr. P.________, bei welchem der Beschuldigte seit Dezember 2016 in (allerdings nicht sehr regelmässiger) psychiatrischer Behandlung war, diagnostizierte bei ihm ADHS und attestierte ihm einen schädlichen Gebrauch von unterschiedlichen Drogen. Der Beschuldigte selber führte zu seinem Suchtmittelkonsum aus, nur ab und zu Alkoholabstürze gehabt (pag. 106, Z. 33 f.) oder Kokain (pag. 88, Z. 156 ff. [u.a.: «selten», «Ich nahm aber nicht so viel, sonst werde ich süchtig.»]; pag. 106, Z. 34 ff. [