Dafür wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (sowie einer kantonalstrafrechtlicher Übertretung) zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (edierte Akten LHA D 18 2152). Noch ohne Kenntnis und Berücksichtigung der neusten Verurteilung hat die Vorinstanz die Aspekte des Vorlebens mit einer erheblichen Strafschärfung von vier Monaten (120 Strafeinheiten) berücksichtigt.