Dabei trat er einem Polizeibeamten mit dem Fuss in den Bereich des Unterleibs und konnte erst durch Einsatz von Pfefferspray und Handschellen unter Kontrolle gebracht werden. Dafür wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (sowie einer kantonalstrafrechtlicher Übertretung) zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (edierte Akten LHA D 18 2152).