Während des oberinstanzlichen Verfahrens ist am 7. Juni 2019 eine weitere Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg dazugekommen: Die am frühen Morgen des 6. November 2018 aufgrund von Hinweisen auf eine ruhestörende, aggressive Person herbeigerufene Polizei traf in einem Nachtclub auf den sichtlich alkoholisierten Beschuldigten. Dieser setzte sich über polizeiliche Anordnungen hinweg und physisch zur Wehr. Dabei trat er einem Polizeibeamten mit dem Fuss in den Bereich des Unterleibs und konnte erst durch Einsatz von Pfefferspray und Handschellen unter Kontrolle gebracht werden.