16. Täterkomponenten 16.1 Vorleben Der Beschuldigte ist wegen qualifizierter BetmG-Widerhandlungen einschlägig vorbestraft (vgl. den Strafregisterauszug, pag. 432 f.). Als Folge des Urteils des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 3. Mai 2010, mit dem er insbesondere wegen Besitzes von 56 kg Haschisch und Handel mit Haschisch im Gegenwert von mindestens CHF 170'600.00 schuldig gesprochen worden war, musste er eine längere Frei-