Nachdem ihm das im Jahr 2014 ausbezahlte Erbe von rund CHF 69'000.00, das er ja für den Lebensunterhalt verwendet haben will, finanziell vorübergehend wieder etwas Spielraum verschafft hatte, wäre es für ihn ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, sich irgendeinmal, spätestens aber als dieses wieder aufgebraucht war, beim Sozialdienst zu melden. Stattdessen setzte er mit dem Verzicht auf Sozialhilfeleistungen ohne Not gleich selber die Ursache, dass er wieder in finanzielle Engpässe geriet. Der Beschuldigte hätte also die Tat zweifelsohne vermeiden können.