Dass es ihm vorwiegend darum ging, seinen Lebensunterhalt mit dem Drogenhandel zu bestreiten, macht seine Beweggründe nicht nachvollziehbarer. Denn entgegen den Vorbringen der Verteidigung war es keineswegs so, dass ihm die Alternativen gefehlt hätten. Nachdem ihm das im Jahr 2014 ausbezahlte Erbe von rund CHF 69'000.00, das er ja für den Lebensunterhalt verwendet haben will, finanziell vorübergehend wieder etwas Spielraum verschafft hatte, wäre es für ihn ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, sich irgendeinmal, spätestens aber als dieses wieder aufgebraucht war, beim Sozialdienst zu melden.