Trotz dieser nicht unerheblichen Menge handelt es sich, wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, um einen noch im unteren Bereich anzusiedelnden Handel mit einer leichten Droge. Das Ge- fährdungs- und Schädigungspotential ist als noch vergleichsweise gering einzuschätzen. Die Anzahl von Verkaufshandlungen ist zwar nicht genau bekannt, es