13. Allgemeines zur Strafzumessung, anwendbares Recht und Strafrahmen Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung, inklusive der Voraussetzungen, unter denen eine Gesamtstrafe gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB gebildet werden kann, wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (vgl. pag. 364 f., S. 316 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten.