Belege über die Verwendung des Geldes gibt es nicht. Selbst wenn es ihm natürlich unbenommen war, grössere Barbeträge zu Hause zu horten, entspricht es mit Sicherheit nicht dem üblichen Lauf der Dinge, dass von diesem Geld dann regelmässig kleinere Beträge weggenommen werden, um damit über mehrere Jahre den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies erst recht angesichts des doch eher chaotischen und wenig vorausschauenden Umgangs mit finanziellen Verpflichtungen, wie ihn offenbar der Beschuldigte – gegen den Verlustscheine im mittlerweile sechsstelligen Bereich bestehen (vgl. pag. 435) und um dessen Post sich N.________ kümmern musste (vgl. pag. 127, Z. 79 ff.) – pflegte.